Ein Brandschutzkonzept ist ein umfassendes Dokument, das alle Maßnahmen und Vorkehrungen beschreibt, die in einem Gebäude oder einer Einrichtung getroffen werden, um die Gefahr von Bränden zu minimieren und die Sicherheit im Falle eines Brandes zu gewährleisten.
Ein Brandschutzkonzept umfasst in der Regel eine Analyse der Brandgefahren und der vorhandenen Schutzmaßnahmen in einem Gebäude oder einer Einrichtung. Basierend auf dieser Analyse werden dann verbesserte Schutzmaßnahmen und -verfahren festgelegt, die zum Schutz vor Bränden beitragen sollen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Feuermelde- und Alarmsysteme
- Brandschutztüren und -wände / Brandabschnitte
- Lösch- und Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher und Rauchmelder
- Evakuierungsverfahren und -pläne
- Schulungen und Informationen für das Personal und die Nutzer des Gebäudes oder der Einrichtung
Das Brandschutzkonzept sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht. Es ist wichtig, dass das Brandschutzkonzept von allen Beteiligten verstanden und eingehalten wird, um im Falle eines Brandes eine schnelle und effektive Evakuierung sicherzustellen.
Abweichungen von geltendem Baurecht
In Brandschutzkonzepten können Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden, wenn durch die konkrete Nutzung, bauliche Gegebenheiten oder ergänzende Maßnahmen eine vergleichbare Sicherheit erreicht wird. Dies wird als “Erleichterung” oder “kompensierende Maßnahme” beschrieben. Die Unbedenklichkeit solcher Abweichungen wird im Brandschutzkonzept begründet und dokumentiert, meist unter Berücksichtigung der Schutzziele der Bauordnung.
Beispiel 1 – Verlängerter Rettungsweg bei übersichtlicher Nutzungseinheit:
Ein Rettungsweg überschreitet die nach Bauordnung zulässige Länge. Da die Nutzungseinheit jedoch sehr übersichtlich ist (z. B. ein großer, offener Raum mit klarer Orientierung und wenigen Personen), wird das Risiko als beherrschbar eingestuft. Der Ersteller des Brandschutzkonzepts bewertet die Abweichung als unbedenklich, da im Brandfall eine schnelle Selbstrettung möglich bleibt. Eine zusätzliche Kompensationsmaßnahme ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Beispiel 2 – Bestandstreppenhaus ohne direkten Ausgang ins Freie:
Ein innen liegender Treppenraum aus den 1950er Jahren besitzt keinen unmittelbaren Ausgang ins Freie, was nach heutiger Bauordnung unzulässig wäre. Da es sich um Bestandsbau handelt, bei dem ein Umbau technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar wäre, wird die bestehende Ausführung akzeptiert. Der Brandschutzsachverständige bewertet die Abweichung als tolerierbar, weil keine relevante Verschlechterung gegenüber dem Bestand eintritt und keine wirksame Alternative möglich ist. Die Unbedenklichkeit wird unter Verweis auf Bestandsschutz festgestellt. Weiter reichende Kompensationsmaßnahmen (z. B. Rauchabzug, Abschottungen) wären nur bei wesentlichen Änderungen erforderlich.