Technische Voraussetzungen für den Zivilschutz
Im Zuge der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa arbeitet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an einem Konzept zur Wiederherstellung der Zivilschutzfähigkeit Deutschlands bis zum Jahr 2029. Ein zentrales Element ist dabei der Ausbau und die Nachrüstung von Schutzräumen für die Zivilbevölkerung.
Nutzung vorhandener Infrastrukturen
Anstatt neue Bunkeranlagen zu errichten, liegt der Fokus auf der Nutzung bereits bestehender baulicher Strukturen wie Tiefgaragen, U-Bahn-Schächten, Tunnelanlagen oder Kellerräumen öffentlicher Gebäude. Diese Orte sind dezentral verteilt und bieten im Ernstfall schnell erreichbaren Schutz für viele Menschen.
Damit diese Räume jedoch tatsächlich als Schutzräume genutzt werden können, sind verschiedene technische Nachrüstungen erforderlich – insbesondere im Bereich der Raumluft- und Lüftungstechnik.
Anforderungen an Lüftungsanlagen in Schutzräumen
Für den Aufenthalt von Menschen in abgeschlossenen Schutzräumen sind bestimmte technische Mindeststandards notwendig, um das Überleben und die Gesundheit über längere Zeiträume sicherzustellen. Dazu gehören:
- Luftversorgungssysteme zur Zufuhr von Frischluft bei gleichzeitigem Schutz vor Schadstoffen, Aerosolen oder chemisch-radioaktiven Substanzen.
- Filtertechnik, etwa mit HEPA- oder Aktivkohlefiltern, zur Reinigung der Außenluft.
- Druckbelüftungssysteme, um das Eindringen kontaminierter Außenluft zu verhindern (Überdruckprinzip).
- Unabhängige Energieversorgung für den Betrieb der Lüftungsanlagen bei Stromausfall.
- Abluftsysteme zur Kontrolle von Luftfeuchtigkeit und CO₂-Gehalt.
- Sanitär- und Hygienelösungen, ergänzt durch geeignete Entlüftungskonzepte.
Der aktuelle Zustand
Von den rund 2.000 öffentlichen Schutzräumen, die es früher in Deutschland gab, sind heute laut BBK noch weniger als 600 offiziell gewidmet – jedoch keine davon ist derzeit einsatzbereit. In den vergangenen Jahrzehnten wurde der bauliche und technische Erhalt dieser Räume eingestellt.
Um die Zivilschutzfähigkeit wiederherzustellen, plant das BBK, auch private und kommunale Akteure in die Umrüstung geeigneter Räumlichkeiten einzubeziehen. Neben öffentlichen Gebäuden sollen auch private Kellerräume mit einfachen Mitteln als Notunterkünfte ertüchtigt werden können.
Technische Umsetzung im Fokus
Die Planung und Realisierung solcher Maßnahmen erfordert interdisziplinäre Konzepte aus den Bereichen Bauwesen, Haustechnik, Versorgungstechnik und Bevölkerungsschutz. Der Schwerpunkt liegt dabei auf praxisnahen, dezentralen Lösungen, die im Ernstfall zuverlässig funktionieren.
Der technische Ausbau dieser Schutzräume – insbesondere die Luftversorgung – ist ein zentraler Bestandteil des Gesamtkonzepts zur Wiederherstellung der Zivilschutzfähigkeit in Deutschland bis 2029.