Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnungen sind gesetzliche Regelungen in Deutschland, die die Qualitätsanforderungen für Mineralwasser und Tafelwasser festlegen. Diese finden im Gebäudebetrieb Anwendung, falls Wasserspender genutzt werden.
Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung legt die Anforderungen an das Mineralwasser fest, das in Deutschland abgefüllt und verkauft wird. Sie definiert, welche Stoffe im Mineralwasser enthalten sein dürfen und in welcher Menge und setzt Grenzwerte für Schadstoffe und Mikroorganismen fest. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung gilt für alle natürlichen Mineralwässer, die in Deutschland abgefüllt und verkauft werden, und für alle Mineralwässer, die in anderen EU-Mitgliedstaaten abgefüllt werden und in Deutschland verkauft werden.
Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung legt die Anforderungen an das Tafelwasser fest, das in Deutschland abgefüllt und verkauft wird. Sie definiert, welche Stoffe im Tafelwasser enthalten sein dürfen und in welcher Menge und setzt Grenzwerte für Schadstoffe und Mikroorganismen fest. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung gilt für alle Tafelwässer, die in Deutschland abgefüllt und verkauft werden, und für alle Tafelwässer, die in anderen EU-Mitgliedstaaten abgefüllt werden und in Deutschland verkauft werden.
Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung und die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung sind Teil Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) und werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erlassen und überwacht. Die Einhaltung der Anforderungen der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung und Mineral- und Tafelwasser-Verordnung wird von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden kontrolliert.