Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Gesetz in Deutschland, das die Energieeffizienz von Gebäuden regelt und verbessern soll. Das GEG wurde im Jahr 2020 verabschiedet und seitdem mehrfach überarbeitet und aktualisiert. Es setzt die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht um und dient als Rahmen für weitere Vorschriften und Fördermaßnahmen im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz.
Das GEG enthält Vorschriften für den Neubau von Gebäuden, die Sanierung von bestehenden Gebäuden und die Anforderungen an technische Anlagen in Gebäuden. Es legt fest, dass Neubauten einen bestimmten Energiebedarf nicht überschreiten dürfen und dass bestehende Gebäude bei Sanierungen auf einen bestimmten Energiebedarf angepasst werden müssen.
Das GEG enthält auch Regelungen zur Energieausweispflicht für Gebäude, die verkauft, vermietet oder bewirtschaftet werden. Diese Ausweise zeigen den Energiebedarf eines Gebäudes an und sollen den Betreibern von Gebäuden helfen, den Energieverbrauch zu optimieren und die Energieeffizienz zu verbessern.
Das GEG ist Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinspargesetzes (EnEG) und der Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Das Gebäudeenergiegesetz wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) umgesetzt und überwacht. Es dient der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und der Erfüllung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele Deutschlands.